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Behandlung2019-12-10T11:26:08+01:00

Unsere Behandlung

Die modernste Technik und ein geschultes, einfühlsames Team sorgen dafür, dass Sie sich bei uns immer gut behandelt fühlen.

Kinder – Frühbehandlung

Die kieferorthopädische Frühbehandlung soll eine Fehlstellung der Kiefer und Kaumuskulatur verhindern, wird zwischen dem 6. und 9. Lebensjahr durchgeführt und dauert in der Regel 1,5 Jahre.

  • Kurzfristige Terminfindung

  • Verständnisvolles Team

  • Kompetenz und Engagement

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Kinder und Jugendliche

Essen, Atmen und Sprechen: Die gesunde Stellung der Zähne lässt uns nicht nur sicher erscheinen und offen strahlen, sie wirkt sich auch entscheidend auf die alltäglichen Funktionen des Körpers aus. Umso wichtiger ist es daher, die Stellung der Zähne rechtzeitig, also im Kindes- oder Jugendlichenalter, zu überprüfen.

  • Kurzfristige Terminfindung

  • Verständnisvolles Team

  • Kompetenz und Engagement

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Erwachsene

Dank den enormen Fortschritten in der Kieferorthopädie ist eine wirksame Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen in jedem Alter möglich.

  • Kurzfristige Terminfindung

  • Verständnisvolles Team

  • Kompetenz und Engagement

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Zahnspangen

Es gibt lose und feste, durchsichtige und sichtbare. Es gibt sie aus Keramik, aus Metall und aus vielen weiteren hochwertigen Materialien. Die Anzahl der Variationen für Zahnspangen sind nahezu unendlich, doch nicht jede Variante ist auch ratsam.

  • Kurzfristige Terminfindung

  • Verständnisvolles Team

  • Kompetenz und Engagement

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Retention

Nach der aktiven kieferorthopädischen Behandlung, bei der das erwünscte Ergebnis erreicht wurde, erfolgt eine Stabilisierungsphase (Retention). Diese verhindert, dass die Zähne wieder in ursprüngliche Fehlstellungsposition zurückwandern.

  • Kurzfristige Terminfindung

  • Verständnisvolles Team

  • Kompetenz und Engagement

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Kosten

Die kieferorthopädische Behandlung einer diagnostizierten Fehlstellung bei Patienten unter 18 Jahren zählt zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings muss die Fehlstellung den Schweregrad 3 bei den sogenannten “kieferorthopädischen Indikationsgruppen” aufweisen.

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Befreit lächeln

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